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   BPatG, 20.11.2012 - 35 W (pat) 415/11   

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https://dejure.org/2012,45886
BPatG, 20.11.2012 - 35 W (pat) 415/11 (https://dejure.org/2012,45886)
BPatG, Entscheidung vom 20.11.2012 - 35 W (pat) 415/11 (https://dejure.org/2012,45886)
BPatG, Entscheidung vom 20. November 2012 - 35 W (pat) 415/11 (https://dejure.org/2012,45886)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 81 PatG
    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Pharmazeutische Zusammensetzung mit nachhaltiger Freisetzung" - zur Schutzfähigkeit - kein erfinderischer Schritt

  • rewis.io

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Pharmazeutische Zusammensetzung mit nachhaltiger Freisetzung" - zur Schutzfähigkeit - kein erfinderischer Schritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.05.2012 - X ZR 98/09

    Calcipotriol-Monohydrat

    Auszug aus BPatG, 20.11.2012 - 35 W (pat) 415/11
    Daher ist das gegenüber dem Stand der Technik tatsächlich Geleistete Ausgangspunkt für das Auffinden des technischen Problems, wobei der Stand der Technik sowie Vorteile der Erfindung und Nachteile vorbekannter Lösungen Grundlage für die Formulierung sind (BGH GRUR 2012, 803, 805 Tz. [31] - Calcipotriol-Monohydrat, m. w. N. sowie Schulte PatG 8. Aufl. § 4 Rdn. 36).

    Mit dieser Vorgehensweise konnte der Fachmann schließlich auch von vornherein eine positive Erfolgserwartung verbinden (vgl. BGH GRUR 2012, 803 ff. - Calcipotriol-Monohydrat) und zwar sowohl hinsichtlich einer weiteren Verminderung der Nebenwirkungen, als auch hinsichtlich des Nahrungsmitteleffektes.

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 20.11.2012 - 35 W (pat) 415/11
    War der Fachmann - hier ein Pharmazeut, der auf dem Fachgebiet der pharmazeutischen Technologie promoviert hat und über mehrere Jahre Berufserfahrung in der Entwicklung von Formulierungen von Arzneimitteln mit kontrollierter Wirkstofffreisetzung verfügt - vor die Aufgabe gestellt, solche Formulierungen unter dem Aspekt der weiteren Reduzierung von Nebenwirkungen und der Vermeidung von Einschränkungen im Zusammenhang mit der Nahrungsmittelaufnahme weiter zu verbessern, musste er - ohne Perspektivwechsel (BGH GRUR 2009, 746 ff. - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung) - lediglich der mit der Druckschrift (5) vermittelten Lehre folgen.
  • BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03

    Arzneimittelgebrauchsmuster

    Auszug aus BPatG, 20.11.2012 - 35 W (pat) 415/11
    Gemäß den BGH-Entscheidungen "Arzneimittelgebrauchsmuster" (BGH GRUR 2006, 135 Ls., 136 Tz. [14]) sowie "Carvedilol II" (BGH 2007, 404) stellt dieses Merkmal daher keine schutzfähige medizinische Indikation dar.
  • BGH, 19.07.1984 - X ZB 18/83

    Acrylfasern

    Auszug aus BPatG, 20.11.2012 - 35 W (pat) 415/11
    Dabei kann dahingestellt bleiben, inwiefern mit diesem nicht lediglich ein Teil der Aufgabe umschrieben wird (vgl. BGH GRUR 1985, 31 Ls.- Acrylsäure).
  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99

    "Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 20.11.2012 - 35 W (pat) 415/11
    Unabhängig davon könnte dieses Merkmal auch für den Fall, das Dokument (5) vermittle - wie die Beschwerdeführerin vorgetragen hat - keine hinreichende Anregung dahingehend, für diese weitere Problemstellung eine Verbesserung zu erzielen, keinen Beitrag zur Begründung der erfinderischen Tätigkeit leisten, weil dem Fachmann jedenfalls eine der beanspruchten Lehre entsprechende Ausgestaltung - wie vorstehend dargelegt - in Kenntnis von (5) nahe gelegt war (vgl. BGH GRUR 2003, 693 Ls., S. 695 li. Sp. Abs. 3 - Hochdruckreiniger; GRUR 2011, 607 ff. - Sonnenschutzmittel III).
  • BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel III

    Auszug aus BPatG, 20.11.2012 - 35 W (pat) 415/11
    Unabhängig davon könnte dieses Merkmal auch für den Fall, das Dokument (5) vermittle - wie die Beschwerdeführerin vorgetragen hat - keine hinreichende Anregung dahingehend, für diese weitere Problemstellung eine Verbesserung zu erzielen, keinen Beitrag zur Begründung der erfinderischen Tätigkeit leisten, weil dem Fachmann jedenfalls eine der beanspruchten Lehre entsprechende Ausgestaltung - wie vorstehend dargelegt - in Kenntnis von (5) nahe gelegt war (vgl. BGH GRUR 2003, 693 Ls., S. 695 li. Sp. Abs. 3 - Hochdruckreiniger; GRUR 2011, 607 ff. - Sonnenschutzmittel III).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

    Auszug aus BPatG, 20.11.2012 - 35 W (pat) 415/11
    Geltender Rechtsprechung folgend, liegt es für den Fachmann, der sich mit dem technischen Problem befasst eine Zusammensetzung bereitzustellen, die vorteilhafte Wirkungen auf Risikofaktoren für bestimmte Erkrankungen hat, in der Regel nahe, sich zunächst mit für diese Wirkungen bekannte Zusammensetzungen zu befassen und diese auf Optimierungsmöglichkeiten zu überprüfen (BGH GRUR 2010, 607 LS., 611 TZ [70] - Fettsäurezusammensetzung).
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